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Kosten
Ich bin Vertragslogopädin folgender Krankenkassen: GKk, BVA, KFA. Mit einer Verordnung Ihres Facharztes (genaue Diagnose) ist eine chefärztliche Bewilligung einzuholen.

Sind Sie nicht bei einer der oben genannten Krankenkassen versichert, besteht die Möglichkeit die Kosten zum Teil rückerstatten zu lassen. Auch hier müssen Sie wie oben angeführt vorgehen. Mit bewilligtem Schein kann die Therapie begonnen werden! Ich bitte das zu berücksichtigen. Am Ende der verordneten Einheiten wird eine Rechnung ausgestellt, mit der Sie sich an die Krankenkasse wenden. Je nach Krankenkasse wird ein Betrag unterschiedlicher Höhe rückerstattet.

Selbstverständlich steht es Ihnen frei, als Privatpatient zu mir zu kommen.
Die Kosten der Therapie sind abhängig von der Dauer der Einheit. Ich halte mich mit den Kosten der Therapie an die Tarifempfehlung des Bundesverbandes der LogopädInnen. Diesbezüglich können Sie sich gerne telefonisch (01/2760452) oder per Mail bei mir erkundigen.


Termine

Um Terminvereinbarung ersuche ich Sie mich ebenfalls telefonisch zu kontaktieren. Wenn kein Termin verfügbar ist, ist es möglich sich auf die Warteliste setzen zu lassen.

Die Absage eines Termins sollte zumindest 1 Werktag davor telefonisch bekannt gegeben werden (Ausnahme Erkrankung). Wenn dies nicht erfolgt, müssen die Therapiekosten für die entfallene Einheit vom Patienten übernommen werden.



Therapieverlauf

Im Zuge der ersten Therapieeinheit wird ein ausführliches Eingangsgespräch geführt. Dieses befasst sich mit der Anamnese, Schilderung der Problematik aus der Sicht des Betroffenen (Patient, Angehörige, Eltern) und dient dem persönlichen Kennenlernen. Auch werden in dieser Einheit alle formellen Punkte (Termine, Verrechnungshergang, Länge der Therapieeinheit, …) besprochen.
Die Dauer der Einheiten kann durchaus unterschiedlich sein. Dies wird im Zuge des Erstgespräches festgelegt, wird aber zeitweise auch vom Arzt vorgegeben.

Einheiten
  • 30/45/60 Min. Einzeltherapie
  • 60 Min. Gruppentherapie
  • Erheben eines Sprach-, Sprech- oder Schluckstatus
Sofern die Therapie fortgesetzt werden soll, muss in der vorletzten Stunde der 10 Einheiten ein neuer, bewilligter Verordnungsschein mitgebracht werden, damit ohne Unterbrechung weitergearbeitet werden kann.