Ich bin Vertragslogopädin
folgender Krankenkassen: GKk, BVA, KFA. Mit einer Verordnung
Ihres Facharztes (genaue Diagnose) ist eine chefärztliche
Bewilligung einzuholen.
Sind Sie nicht bei einer der oben genannten Krankenkassen versichert,
besteht die Möglichkeit die Kosten zum Teil rückerstatten
zu lassen. Auch hier müssen Sie wie oben angeführt vorgehen.
Mit bewilligtem Schein kann die Therapie begonnen werden! Ich bitte
das zu berücksichtigen. Am Ende der verordneten Einheiten
wird eine Rechnung ausgestellt, mit der Sie sich an die Krankenkasse
wenden. Je nach Krankenkasse wird ein Betrag unterschiedlicher
Höhe rückerstattet.
Selbstverständlich steht es Ihnen frei, als Privatpatient
zu mir zu kommen.
Die Kosten der Therapie sind abhängig von der Dauer der Einheit.
Ich halte mich mit den Kosten der Therapie an die Tarifempfehlung
des Bundesverbandes der LogopädInnen. Diesbezüglich können
Sie sich gerne telefonisch (01/2760452) oder per Mail bei mir erkundigen.
Termine
Um Terminvereinbarung ersuche ich Sie mich ebenfalls telefonisch
zu kontaktieren. Wenn kein Termin verfügbar ist, ist es
möglich sich auf die Warteliste setzen zu lassen.
Die Absage eines Termins sollte zumindest 1 Werktag davor telefonisch
bekannt gegeben werden (Ausnahme Erkrankung). Wenn dies nicht
erfolgt, müssen die Therapiekosten für die entfallene
Einheit vom Patienten übernommen werden.
Therapieverlauf
Im Zuge der ersten Therapieeinheit wird ein ausführliches
Eingangsgespräch geführt. Dieses befasst sich mit der
Anamnese, Schilderung der Problematik aus der Sicht des Betroffenen
(Patient, Angehörige, Eltern) und dient dem persönlichen
Kennenlernen. Auch werden in dieser Einheit alle formellen Punkte
(Termine, Verrechnungshergang, Länge der Therapieeinheit, …)
besprochen.
Die Dauer der Einheiten kann durchaus unterschiedlich sein. Dies
wird im Zuge des Erstgespräches festgelegt, wird aber zeitweise
auch vom Arzt vorgegeben.
Einheiten
- 30/45/60 Min. Einzeltherapie
- 60 Min. Gruppentherapie
- Erheben eines Sprach-, Sprech- oder Schluckstatus
Sofern die Therapie fortgesetzt werden soll, muss in der vorletzten
Stunde der 10 Einheiten ein neuer, bewilligter Verordnungsschein
mitgebracht werden, damit ohne Unterbrechung weitergearbeitet
werden kann.